Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung sowie der Entschädigungsverordnung – initiiert von den Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNE – erhalten nunmehr ab 2017 die Vorsitzenden der Fachausschüsse in den Gemeinde- und Stadträten monatlich eine besondere Aufwandsentschädigung.
Für die Kreisstadt Euskirchen hat die Verwaltung deshalb 28.000 € zusätzlich in den Haushaltsplan eingestellt. Obwohl Ausschüsse wie der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ausgenommen wurden, weil sie nur selten tagen, entstehen diese Mehraufwendungen.
FDP-Fraktionsvorsitzender Manfred van Bahlen wollte – wenn man überhaupt diesen landesrechtlichen Vorgaben folgen wolle – die Regelung dergestalt eingeschränkt wissen, dass den Ausschussvorsitzenden die Entschädigung nur in den Monaten gezahlt wird, in denen der betreffende Ausschuss auch tagt. Dies sei gerechter und man entgelte die Ausschussvorsitzenden in Anlehnung an den Aufwand. Allerdings wurde dieser sachgerechte Vorschlag aus rechtlichen Gründen seitens des Bürgermeisters verworfen, weil es nicht den Intentionen des Gesetzgebers entspreche.
Annegret Milbert, die frühere Vorsitzende des Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport, empfand die Tätigkeit als Ausschussvorsitzende ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung durchaus ausreichend honoriert bzw. gewürdigt. Die breite Mehrheit aus CDU und SPD im Stadtrat nahm jedoch die Landesvorgabe dankend an.
Fazit: Trotz mieser Finanzlage fast aller Kommunen darf eine monatliche Zwangsbeglückung der Ausschussvorsitzenden erfolgen. In anderen Fällen muss nach wie vor der Euro zweimal herumgedreht werden