Ratsfraktion

In der letzten Ratssitzung standen zwei Anträge zum Thema Wohnen im Alter bei Pflege- und Betreuungsbedarf auf der Tagesordnung. Die Fraktion B90/GRÜNE hatte in ihrem Antrag die Bildung eines „Rundes Tisches“ mit allen in Frage kommenden Akteuren angeregt, um ein Handlungskonzept zu erarbeiten.

CDU und SPD fanden die Intentionen des Antrages zwar gut, aber der Kreis Euskirchen und nicht die Stadt sei aufgabenrechtlich zuständig und man wolle keine Doppelstrukturen. Während derartige Vorbehalte noch nachvollziehbar waren, wurden bei der Behandlung des FDP-Antrages die ablehnenden Argumente fadenscheinig, da dieser genau die zuvor noch begrüßten Intentionen ergebnisorientiert aufnahm und eine klare Zielorientierung formuliert.

Der Antrag der FDP-Fraktion lautete schlicht und einfach:

„Der Rat der Kreisstadt Euskirchen spricht sich dafür aus, im Stadtgebiet Euskirchen „quartiersbezogene Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ bevorzugt zu etablieren.“

Zur Begründung wurde dargelegt, dass die Zielrichtung der Vermeidung vollstationärer Versorgungsformen (Pflegeheim-Unterbringung) in der Pflege sinnvoll ist. Zum einen möchten auch die Betroffen eine vollstationäre Unterbringung vermeiden und zum anderen werden dazu aufgrund des bekannten demografischen Wandels die Ressourcen, nämlich die Pflegefachkräfte und die finanziellen Ressourcen (der Betroffenen, der Pflegekassen, der Sozialhilfeträger) nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Daher gilt es, Alternativen zu etablieren. Es bieten sich ortsnahe ambulante und teilstationäre Versorgungsstrukturen, sog. Quartierslösungen, an.

Quartiersbezogene Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf

Ein Quartierkonzept im Kontext der Pflege in NRW ist eine strategische Planung zur Gestaltung des direkten Wohnumfelds (Quartier/Nachbarschaft), um älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Es verbindet altersgerechtes Wohnen, soziale Teilhabe, nachbarschaftliche Hilfe und pflegerische Infrastruktur. Ein Konzept, das Barrierefreiheit, Wohnumfeldgestaltung, Nahversorgung, Begegnungsmöglichkeiten und nicht zuletzt die pflegerische Versorgung umfasst.

Ziel ist die Vermeidung oder Hinauszögerung von stationärer Pflege durch ambulante und wohnortnahe Unterstützungsstrukturen.

Ein Quartierskonzept in der Pflege vernetzt mithin Wohnen, Pflege und soziale Infrastruktur, um älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Es kombiniert barrierefreien Wohnraum, Nachbarschaftshilfe und ambulante Dienste zu einem sozialen Quartier. Eine flexible Unterstützung durch ambulante Dienste, Pflege-WGs, Tagespflege und Alltagshilfen (Einkauf, Reinigung) decken die notwendigen Pflegeleistungen und den Service ab. Quartiersmanagement als zentrale Anlaufstelle fördert Nachbarschaftshilfe, Ehrenamt und soziale Teilhabe.

Quartiersbezogenen Wohnformen richten sich an Menschen, die in ihrem Alltag auf Unterstützung in Form von Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. einer Assistenz angewiesen sind. Ihr ambulantes Versorgungskonzept ist dabei als Gegenmodell zur klassischen Heimunterbringung zu verstehen.

Explizit weist das Wohn- und Teilhabegesetz NRW im Bereich des sog. Servicewohnens ambulant betreute Wohngemeinschaften aus, die selbstverantwortet oder anbieterverantwortet ausgestaltet sein können.

Der Kreis Euskirchen ist seiner rechtlichen Verpflichtung einer Pflegeplanung nachgekommen, indem er mit Hilfe des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Köln, die „Kommunale Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen (Februar 2023)“ erstellt hat. Auch darin ist der Grundsatz ambulant und teilstationär vor stationär verankert.

Dennoch entsteht der Eindruck, dass eine Trendwende noch nicht richtig zielführend umgesetzt wird. Nicht zuletzt daher ist eine Positionierung seitens der Stadt sinnvoll und wichtig, damit

  1. städtischerseits dies verstärkt bei der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt wird und
  2. von Seitens des Kreises dies Berücksichtigung findet, wenn sich dort potentielle Investoren melden, die Immobilien für bzw. u.a. für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen errichten möchten.

Nach Auffassung der FDP-Stadtratsfraktion bietet sich z.B. der Ortsteil Stotzheim aufgrund seiner Struktur (örtl. Struktur einschl. Nahversorgungsmöglichkeiten sowie Einwohnerstruktur) für die Etablierung von quartierbezogenem Wohnen für Menschen mit Pflege und Betreuungsbedarf an und sollte daher diesbezüglich in den Blick genommen werden.

Nur die Fraktionen von FDP und B90/GRÜNE stimmten dem Antrag zu. Die anderen Ratsfraktionen verschlossen sich mithin, ein klares Votum für eine zukunftsorientierte Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Mitbewohner zu setzen.

Evtl. wird die FDP-Fraktion in einem halben Jahre erneut zu diesem Thema aktiv werden. Auch die Verwaltung hat nämlich bislang entsprechende Initiativen von SIE – Senioren und Euskirchen – bislang noch nicht aufgegriffen. Vielleicht ist bis dahin die Ratsmehrheit schlauer geworden und am Tag der Abstimmung nicht mit dem falschen Bein zuerst aufgestanden.

Prof. Dr. Peter Witt

Vorsitzender
FDP-Ortsverband

Arne Spitz

Vorsitzender
FDP-Stadtratsfraktion